Was bedeutet Barrierefreiheit / Web Accessibility?

Webbarrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung und Entwicklung von Websites und digitalen Inhalten, sodass sie für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich derjenigen mit körperlichen, visuellen, auditiven und kognitiven Einschränkungen. Das Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Benutzer – unabhängig von seinen Fähigkeiten oder Einschränkungen – Webinhalte und -dienste problemlos nutzen kann.

Die wesentlichen Prinzipien der Webbarrierefreiheit sind:

  • Wahrnehmbarkeit (Perceivable): Webinhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, Untertitel für Multimedia-Inhalte und skalierbarer Text ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität.
  • Bedienbarkeit (Operable): Websites müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Nutzern mit Behinderungen bedient werden können. Dazu gehört, dass Benutzer, die auf Tastaturnavigation oder Sprachsteuerung angewiesen sind, die Website effizient nutzen können.
  • Verständlichkeit (Understandable): Inhalte und Navigation sollten klar und verständlich sein. Dies umfasst eine konsistente Benutzeroberfläche und das Sicherstellen, dass Informationen auch für Benutzer mit kognitiven Einschränkungen verständlich sind.
  • Robustheit (Robust): Webinhalte müssen mit verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, kompatibel sein. Dies sorgt für eine konsistente Benutzererfahrung unabhängig vom verwendeten Browser oder Hilfsmittel.

Um Webbarrierefreiheit zu gewährleisten, wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entwickelt. Diese legen spezifische Erfolgskriterien und Techniken fest, um Webinhalte barrierefrei zu gestalten. Die WCAG ist in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Die Stufe AA ist die am häufigsten angestrebte und gesetzlich vorgeschriebene Stufe.Webbarrierefreiheit ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. In den USA etwa verlangen der Americans with Disabilities Act (ADA) und der Section 508 des Rehabilitation Acts, dass Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.

Die Umsetzung von Webbarrierefreiheit trägt dazu bei, dass Websites für alle zugänglich sind, wodurch Inklusivität und Benutzerfreundlichkeit gefördert werden. Sie stellt sicher, dass der Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen gleichermaßen möglich ist.

Zum Thema Webbarrierefreiheit und den kommenden Anforderungen ab 2025 empfehlen wir einen Blick auf unseren ausführlichen Blog-Beitrag zur Website-Barrierefreiheit 2025 und WCAG AA, der weitere wertvolle Informationen und praktische Tipps bietet.

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